Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

der Schweizer Leuchtturm GmbH

Liebe Kundin, Lieber Kunde

Damit vor, während und nach der Reise alles in geregelten und klaren Bahnen verläuft, haben wir in der Folge unsere allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen formuliert. Diese sind fester Bestandteil jeder Buchung bzw. Anmeldung zu einer Reise oder eines Reisearrangements.
Der Lesbarkeit und Einfachheit halber verwenden wir in all unseren Texten die männliche Form, welche natürlich auch alle unsere geschätzten weiblichen Kundinnen mit einbezieht.


1. Vertrag

1.1 Vertragsparteien
Die hier vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Schweizer Leuchtturm GmbH für die von der Schweizer Leuchtturm GmbH veranstalteten Reisearrangements.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Inkrafttreten
Der Vertrag zwischen Ihnen und der Schweizer Leuchtturm GmbH kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen Anmeldung durch die Schweizer Leuchtturm GmbH zustande. Die Schweizer Leuchtturm GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, einzelne Anmeldungen ohne Nennung von Gründen oder Rechtfertigungen abzulehnen. Nach der vorbehaltlosen Annahme der Anmeldung durch die Schweizer Leuchtturm GmbH, werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen sowohl für Sie als auch für die Schweizer Leuchtturm GmbH wirksam.

2.2 Sonderwünsche
Ihre Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn Sie diese der Schweizer Leuchtturm GmbH im Vorfeld mittels ausfüllen des Anmeldetalons schriftlich mitgeteilt haben und Ihre Sonderwünsche vorbehaltlos von der Schweizer Leuchtturm GmbH genehmigt sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Preise
Die Preise für die Reisearrangements der Schweizer Leuchtturm GmbH sind auf der entsprechenden Webseite und/oder dem Reiseprogramm ersichtlich. Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, in Euro und bei Unterkunft pro Person im Doppelzimmer. Preisänderungen siehe Ziffer 5.

3.2 Bezahlung und Reservation Ihres Platzes
Bei Absendung der Anmeldung Ihrerseits wird, wenn nichts anderes vereinbart wurde, der Gesamtbetrag fällig. Denn nur nach Zahlungseingang der Gesamtsumme der Reisekosten, gilt Ihr Platz in den Reisearrangements der Schweizer Leuchtturm GmbH als definitiv gebucht und ist für Sie reserviert. Die Plätze werden nach Zahlungseingangsdatum vergeben.

3.3 Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis, sofern nicht die Gesamtsumme der Reisekosten auf einmal beglichen worden ist, hat bis spätestens 60 Tage vor Abreise zu erfolgen. Erfolgt die Restzahlung nicht fristgerecht, kann die Schweizer Leuchtturm GmbH die Reiseleistung verweigern und die Annullation gemäss Ziffern 4.2 und folgende geltend machen.

3.4 Kurzfristige Buchung
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 60 Tage vor Abreise, ist der gesamte Reisebetrag sofort zur Zahlung fällig. In diesem Fall können Rückfragen in Hotels usw. notwendig sein. Allfällige Kommunikationsgebühren werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.5 Reiseunterlagen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reiseunterlagen nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reisebeginn, zugestellt.

4. Änderungen, Umbuchungen & Annullationen

4.1 Allgemeines
Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung/Umbuchung wünschen, müssen Sie dies schriftlich per eingeschriebenem Brief der Schweizer Leuchtturm GmbH mitteilen. Bereits erhaltene Reisedokumente und Reiseunterlagen sind bei einer Annullation gleichzeitig der Schweizer Leuchtturm GmbH zurückzusenden.

4.2 Bearbeitungsgebühren
Bei einer Annullation, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden CHF 200.00 pro Auftrag als Bearbeitungsgebühr erhoben (siehe auch Ziffer 4.3). Beachten Sie bitte, dass diese Bearbeitungsgebühren nicht von einer allenfalls bestehenden Annullationskostenversicherung gedeckt werden.

4.3 Annullationskosten
Sagen Sie Ihre Reise ab, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (s. Ziff. 4.2.) folgende Annullierungskosten erhoben: Bei mehr als
121 Tage vor Abreise: 20%;
120 – 90 Tage vor Abreise: 60%;
90 – 61 Tage vor Abreise: 80% ;
60 – 0 Tage vor Abreise: 100% des Arrangementpreises pro Person erhoben.
Allenfalls bereits gemachte Anzahlungen für Hotels, Zugreisen oder Reiseteile bei Drittanbietern werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei Spezialreisen oder Arrangements mit Spezialtarifen können andere Annullationsbedingungen entstehen. Massgebend zur Berechnung des Annullations-, Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei der Schweizer Leuchtturm GmbH. Bei Samstagen, Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.

4.4 Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Dieser muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen zu genügen und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anforderungen entgegenstehen. Die Bearbeitungsgebühr (s. Ziff. 4.2) und allfällige Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Benennen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften, etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (s. Ziff. 4 und folgende).

4.5 Annulierungskostenversicherung
Eine Annullierungskostenversicherung ist in den Reisearrangements der Schweizer Leuchtturm GmbH nicht eingeschlossen.
Für Reisearrangements der Schweizer Leuchtturm GmbH ist eine Annullierungskostenversicherung obligatorisch! Wir empfehlen Ihnen zusätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Rückreisekostenversicherung. Überprüfen Sie zudem Ihre Deckung im Fall von Krankheit, Unfall, Gepäckverlust im Ausland, Diebstahl von Wertgegenständen (Fotoausrüstung, Schmuck etc.) und schliessen Sie wo nötig die gewünschte Zusatzdeckung bei Ihrer Versicherung ab. Denn die Schweizer Leuchtturm GmbH lehnt jegliche Haftung bei Sach- & Vermögensschäden ab (s. auch Ziffer 10.2.4).
Sämtliche Versicherungen sind Sache des Reiseteilnehmers. Schweizer Leuchtturm GmbH lehnt jegliche Haftung diesbezüglich ausdrücklich ab.

4.6 ETI-Schutzbrief
Teilnehmer, die z.B. durch einen ETI-Schutzbrief (weltweit) oder durch eine andere Versicherung einen vollen Schutz geniessen, können bei Anmeldung eine Verzichtserklärung verlangen.

5. Programm und Preisänderungen

5.1 Änderungen
Die Schweizer Leuchtturm GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Webseitenangaben, Leistungsbeschreibungen, und dort, sowie auf Preislisten angegebene Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, werden Sie von der Schweizer Leuchtturm GmbH diesbezüglich vor Vertragsabschluss orientiert.

5.2 Preisänderung nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich insbesondere ergeben durch:
a) Tarifänderungen durch Transportunternehmen (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z.B. Abflugtaxen, Ein- und Ausschiffgebühren, Eintritte, etc.)
c) Starke Wechselkursänderungen
d) Staatlich verfügte Preiserhöhungen (Mehrwertsteuer, etc.)
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weiter verrechnet werden. Schweizer Leuchtturm GmbH orientiert Sie nach Möglichkeit bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn. Sofern die Preiserhöhung mehr als 15% des ursprünglich vereinbarten Arrangementpreises beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 5.4 genannten Rechte zu.

5.3 Änderung von Programm oder Transport nach Buchung und vor Reisebeginn
Schweizer Leuchtturm GmbH behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, Abfahrtszeiten mit dem Zug, etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Die Schweizer Leuchtturm GmbH bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Insbesondere haftet die Schweizer Leuchtturm GmbH nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen und Verspätung von Dritten, für welche die Schweizer Leuchtturm GmbH nicht einzustehen hat, zurückzuführen sind. Schweizer Leuchtturm GmbH orientiert Sie so schnell wie möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

5.4 Ihre Rechte bei Preis- oder Programmänderungen nach Vertragsabschluss
Führt eine Programmänderung oder eine Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes zu einer Preiserhöhung von mehr als 15% des ursprünglichen Arrangementpreises, so haben Sie das Recht, innert fünf Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung von der Schweizer Leuchtturm GmbH, vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis zurück erstattet.

6. Absage durch die Schweizer Leuchtturm GmbH

6.1 Absage durch Ihr Verschulden
Die Schweizer Leuchtturm GmbH ist berechtigt, eine Reise abzusagen oder einem Gast die Weiterreise zu verweigern, wenn dieser durch Handlungen oder Unterlassungen dazu Anlass gibt oder sich offensichtlich und uneinsichtig gegen die Reiseethik der Schweizer Leuchtturm GmbH stellt. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden dem Gast zurückbezahlt, sofern die Kosten der Schweizer Leuchtturm GmbH nicht belastet werden. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziffer 4.2 und folgende sowie weitere Schadensersatzforderungen.

6.2 Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Schweizer Leuchtturm GmbH angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Ausschreibung finden. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, kann Schweizer Leuchtturm GmbH die Reise spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen.

6.3 Höhere Gewalt und Streiks
Ereignisse höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, Terroranschläge, behördliche Massnahmen oder Streiks, können die Schweizer Leuchtturm GmbH veranlassen, eine Reise abzusagen. In solchen Fällen informiert Sie die Schweizer Leuchtturm GmbH so schnell wie möglich.

6.4 Reiseabsagen aus anderen Gründen
Die Schweizer Leuchtturm GmbH ist berechtigt, die Reises aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie schnellstmöglich informiert.

6.5 Umtriebsentschädigung
Wenn eine Reise infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (Ziffer 6.2) oder aus anderen Gründen (Ziffer 6.4) weniger als drei Wochen vor Abreise durch die Schweizer Leuchtturm GmbH abgesagt werden muss, zahlt Ihnen die Schweizer Leuchtturm GmbH eine Umtriebsentschädigung von CHF 60.00 pro Person, resp. maximal CHF 120.00 pro Auftrag. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

Sollte während der Reise, beispielsweise aus Gründen der Wetterlage, eine Programmänderung vorgenommen werden, welche einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen die Schweizer Leuchtturm GmbH eine allfällige Differenz, sollte diese erheblich sein, zwischen dem Preis der ursprünglich vereinbarten Leistung und derjenigen der tatsächlich erbrachten Leistung, sofern letztere objektiv minderwertig ist.

8. Sie treten die Reise an, beenden Sie aber nicht

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern Sie der Schweizer Leuchtturm GmbH nicht belastet werden. In dringenden Fällen wie beispielsweise eigene Erkrankung oder eigener Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person, wird Ihnen die Schweizer Leuchtturm GmbH Reisebegleitung oder Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

9. Beanstandungen

9.1 Beanstandung & Abhilfe verlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Schweizer Leuchtturm GmbH Reisebegleitung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

9.2 Abhilfe
Die Schweizer Leuchtturm GmbH Reisebegleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der, der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reisebegleitung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reisebegleitung oder der Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind aber nicht befugt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen anzuerkennen.

9.3 Forderung gegenüber der Schweizer Leuchtturm GmbH
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadensersatzforderungen gegenüber der Schweizer Leuchtturm GmbH geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich der Schweizer Leuchtturm GmbH unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind allfällige Beweismittel beizulegen.

10. Haftung der Schweizer Leuchtturm GmbH

10.1 Allgemeines
Die Schweizer Leuchtturm GmbH vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der Schweizer Leuchtturm GmbH Reisebegleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen (zur Höhe der Forderung sehen Sie Ziffer 10.2.4).

10.2 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse

  • 10.2.1 Internationale Abkommen
    Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schaden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich sie Schweizer Leuchtturm GmbH auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen wie beispielsweise im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf hoher See und im Eisenbahnverkehr).
  • 10.2.2 Haftungsausschlüsse
    Die Schweizer Leuchtturm GmbH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
    a) auf Versäumnisse und Verschulden Ihrerseits vor oder während der Reise.
    b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist.
    c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches weder die Schweizer Leuchtturm GmbH, noch die Leistungsträger oder Vermittler vorhersehen oder abwenden konnte.
    In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von der Schweizer Leuchtturm GmbH ausgeschlossen.
  • 10.2.3 Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
    Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung während der Reise, die die Folge von Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages durch einen Leistungsträger oder Drittanbieter sind oder durch Grobfahrlässigkeit Ihrerseits verschuldet werden, lehnt die Schweizer Leuchtturm GmbH ausdrücklich jegliche Haftung ab.
  • 10.2.4 Sach- und Vermögensschäden
    Bei Sach- und Vermögensschäden während der Reise, die die Folge von Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages durch einen Leistungsträgern oder Drittanbieter sind oder durch Grobfahrlässigkeit Ihrerseits verschuldet werden, lehnt die Schweizer Leuchtturm GmbH ausdrücklich jegliche Haftung ab.

10.3 Veranstaltungen und Ausflüge während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können während der Reise lokale Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen mit Risiken verbunden sind. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen. Für von der Schweizer Leuchtturm GmbH veranstaltete Ausflüge gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen. Die Schweizer Leuchtturm GmbH ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen, wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die Reisebegleitung diese lediglich vermittelt hat.

11. Garantieausschluss im Insolvenzfall

11.1 Allgemeines
Wir sind kein Reisebüro und als gelegentlicher Reiseveranstalter nicht Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und können Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beiträge und Ihre Rückreise im Falle eines Insolvenzverfahrens gegen die Schweizer Leuchtturm GmbH nicht garantieren.

11.2 Sicherstellung Ihrer Rückreise
Wenn die Mindestanzahl der Reiseteilnehmer erreicht ist und die Schweizer Leuchtturm GmbH die Reise mit Ihnen antritt, ist Ihre Rückreise gewährleistet. Denn Ihr Platz im Rückreisetransportmittel wird spätestens bei Reisebeginn definitiv reserviert, gebucht und bezahlt sein, selbst wenn ein Insolvenzverfahren gegen die Schweizer Leuchtturm GmbH eingeleitet werden sollte.

12. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1 Einreise-Information
Im Informationsblatt zur Reise finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften. Diese Angaben gelten für Schweizer Staatsbürger. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich bei dem betreffenden Konsulat über die für sie geltenden Bestimmungen.

12.2 Gültigkeit Ihrer Reisedokumente
Wenn Reisedokumente wie Pass, ID etc. ausgestellt oder verlängert werden müssen, sind Sie als Reiseteilnehmer selbst dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie deswegen die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen gemäss Ziffer 4 und folgende.

12.3 Einhaltung der Vorschriften
Die Reiseteilnehmer sind selbst für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.

12.4 Einreiseverweigerung
Die Schweizer Leuchtturm GmbH macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernahmen haben. Gleichfalls weist Sie die Schweizer Leuchtturm GmbH ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen der Einfuhr verbotener Waren hin und lehnt diesbezüglich ausdrücklich sämtliche Haftung ab.

13. Rückbestätigung von Rückreisetransportmittel

Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie selbst für die Rückbestätigung des Rückfluges bzw. des Rücktransportes verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen; allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

14. Exklusivrecht

Nach Reisen oder Workshops der Schweizer Leuchtturm GmbH ist es dem Reiseteilnehmer untersagt, Reisen, Fotoreisen, Workshops oder Retreats (Retraiten) zu organisieren, zu verkaufen oder anzubieten, wenn er diese Destination mit der Schweizer Leuchtturm GmbH besucht hat. Dies gilt für die Dauer von 5 Jahren nach der Reise. Bei Widerhandlungen verlangt die Schweizer Leuchtturm GmbH CHF 50‘000.00 pro Jahr Schadenersatz. Die Teilnehmer von Reisen, Fotoreisen, Workshops oder Retreats (Retraiten) etc. erklären sich mit dieser Regelung ausdrücklich einverstanden.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und der Schweizer Leuchtturm GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Glarus.

16. Ombudsmann

Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann der Schweizer Reisebranche gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen eine faire, ausgewogene Einigung zu erzielen.

Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Etzelstrasse 42, Postfach 8038 Zürich
www.ombudsman-touristik.ch

17. Reisevermittler

Schweizer Leuchtturm GmbH
Head Office
Farni 443
3766 Boltigen
www.schweizerleuchtturm.ch
info@schweizerleuchtturm.ch


Schweizer Leuchtturm GmbH - CH-8750 Glarus / Oktober 2018